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   BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80   

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https://dejure.org/1982,10272
BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80 (https://dejure.org/1982,10272)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1982 - VII R 75/80 (https://dejure.org/1982,10272)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1982 - VII R 75/80 (https://dejure.org/1982,10272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH wegen Entnahme von Darlehensbeträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80
    Das FG geht zutreffend davon aus, daß ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids, die dessen Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO 1977 rechtfertigen, dann bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben den Umständen, die für die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids sprechen, gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1978 I R 50/77), BFHE 125, 423, 426, BStBl II 1978, 579).
  • BFH, 17.10.1980 - VI R 136/77

    Einspruchsentscheidung - Haftungsbescheid - Herabsetzung des Haftungsbetrages

    Auszug aus BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80
    Das FG wird möglicherweise aber auch noch zu berücksichtigen haben, ob ernstliche Zweifel an einem Verschulden des Klägers sich daraus ergeben, daß dieser sich im Hinblick auf die Regelung des § 30 der Konkursordnung für verpflichtet gehalten hat, die Steuern nicht zu bezahlen, oder daß er aus Gründen der Geschäftsverteilung zwischen ihm und dem anderen Geschäftsführer nicht verpflichtet war, für die Bezahlung der Steuern zu sorgen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, und vom 17. Oktober 1980 VI R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 138/74

    Klageverfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Beweismittel -

    Auszug aus BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80
    Bei der Feststellung der für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen können nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1976 I R 138/74, BFHE 119, 373, BStBl II 1976, 682).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 27.07.1982 - VII R 75/80
    Das FG wird möglicherweise aber auch noch zu berücksichtigen haben, ob ernstliche Zweifel an einem Verschulden des Klägers sich daraus ergeben, daß dieser sich im Hinblick auf die Regelung des § 30 der Konkursordnung für verpflichtet gehalten hat, die Steuern nicht zu bezahlen, oder daß er aus Gründen der Geschäftsverteilung zwischen ihm und dem anderen Geschäftsführer nicht verpflichtet war, für die Bezahlung der Steuern zu sorgen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U, BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342, und vom 17. Oktober 1980 VI R 136/77, BFHE 131, 449, BStBl II 1981, 138).
  • FG München, 23.07.2020 - 14 K 1208/17

    Festsetzung von Biersteuer

    Die vorliegende Situation ist nicht mit den Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer) zu vergleichen, bei denen der Geschäftsführer erhöhte Sorgfaltspflichten zu beachten hat (so auch BFH-Urteil vom 9. November 1982 VII R 4/82, BFH/NV 1986, 264).
  • BFH, 09.11.1982 - VII R 4/82

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH - Grobe Fahrlässigkeit des

    Anmerkung: Mit der Frage, ob sich steuerliche Pflichten daraus ergeben können, daß in dem Kaufpreis für Mineralöl Mineralölsteuer enthalten ist, sowie mit der Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, für die Entrichtung der Mineralölsteuerschuld der GmbH aus den verwalteten Mitteln zu sorgen, befaßt sich auch das nachfolgend abgedruckte Urteil vom 27. Juli 1982 - VII R 75/80.
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